Impressum

Betreiber dieser Website:
K. GROTE GmbH
Holzverpackungssysteme
Hafenstraße 5
45881 Gelsenkirchen
Germany
Kontakt:
Telefon:+49 (0)209 94 701-20
Fax:+49 (0)209 94 701-25
E-Mail:
Vertreten durch Geschäftsführer:
Christoph Schulte
Eintragung im Handelsregister:
Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen
Registernummer: HRB 7659
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 811 785 366
Bildrechte:
© K. GROTE GmbH, Savopak Oy, Fotolia, Shutterstock
Verbandsmitgliedschaften:
Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e.V.
www.hpe.de
Konzept und Design:
Reermann und Partner | Marketing Services
Agentur für Marketing & Kommunikation
www.rp-agentur.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltung der Bedingungen
    1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
    2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
    3. Vermittlungsgeschäfte: Maßgebend für den Abschluss sind die Geschäftsbedingungen des Verkäufers unter Berücksichtigung der Handelsgebräuche der Mitglieder des Vereins deutsche Holz-Einfuhrhäuser bzw. den „TEGERNSEER GEBRÄUCHEN“ neuester Fassung für den Verkehr mit Rund-, Schnitt- und Holzhalbwaren in Verbindung mit Gebräuchen für die Vermittlung von Holzgeschäften.
      • Kunden- und Lieferantenschutz gelten als vereinbart und gegenseitig zugesichert.
      • Der Anspruch auf Vermittlungsprovision entsteht bei Vertragsabschluss.
      • Erfüllungsort und Gerichtsstand Gelsenkirchen.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, im Einzelfall ohne besondere schriftliche Bestätigung die Bestellung auszuführen.
    2. Maß-, Gewicht-, Material- und Ausstattungsangaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Maßabweichungen nach den DIN-Bestimmungen bleiben vorbehalten. Speziell bei Fixmaßen (Zuschnitten) beträgt die Maßtoleranz ± 2,5 mm pro lfm.
    3. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
    4. Abweichende Einkaufsbedingungen unserer Kunden werden nicht anerkannt, ihnen braucht auch nicht mündlich oder schriftlich widersprochen zu werden.
  3. Preise
    1. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Preisangaben in den Angeboten unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  4. Liefer- und Leistungszeit
    1. Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
    2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
    4. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, so hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf mindestens grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
    5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  5. Gefahrenübergang
    1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  6. Gewährleistung
    1. Der Verkäufer liefert Ware von handelsüblicher Beschaffenheit. Gewährleistung wird nur übernommen für Ware 1. Wahl. Gewährleistungsansprüche für Ware 2. Wahl und 3. Wahl sind in jedem Fall ausgeschlossen.
    2. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt 6 Monate. Wird die Ware behandelt, zerschnitten oder verarbeitet, entfällt jede Gewährleistung.
    3. Der Käufer muss eventuell vorhandene Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, nach Eingang der Ware schriftlich dem Verkäufer mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
    4. Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware verpflichtet. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, steht dem Käufer das Recht auf Minderung oder Wandlung zu.
    5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
    6. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
    7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
    2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird schon jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
    3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) trifft der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
  8. Zahlung
    1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
    2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
    4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
    5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
    6. Der Käufer ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
  9. Haftungsbeschränkungen
    1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilrichtigkeit
    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten Gelsenkirchen.
    3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.